Entfernt die Feuerwehr auch Nester von Wespen, Bienen und Hornissen?
In den seltensten Fällen ist hier die Feuerwehr zuständig – nämlich nur dann wenn sich die Nester von Wespen, Bienen oder Hornissen an/in öffentlichen oder besonders sensiblen Gebäuden wie Kindergärten, Schulen usw. befinden. Im Notfall kann die Feuerwehr auch eingreifen, wenn Allergiker von besonders aggressiven Tieren im direkten Wohnumfeld betroffen sind und Eile geboten ist.
Für die Mehrzahl der Fälle jedoch sind gewerbliche Schädlingsbekämpfer bzw. Imker zuständig. Deren Kontaktdaten kann der Bürger in den Gelben Seiten oder im Internet ermitteln. Zu diesen gewerblichen Anbietern darf und will die Feuerwehr nicht in Konkurrenz treten. Hinzu kommt, dass es sich um geschützte Tierarten handelt, deren Vernichtung verboten ist. Das bedeutet, dass Nester im Regelfall durch entsprechende Fachkräfte umgesetzt werden.
Sollten Sie von einem Insekt gestochen worden sein und dadurch allergische Reaktionen wie Kreislaufprobleme oder Atembeschwerden auftreten, so rufen Sie unverzüglich den Notruf 112!
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