Jürgen Fiedler |
Claudia Klinger |
Bereich Ausrüstung:
Die Sicherstellung der stetigen Einsatzbereitschaft der vorhandenen Atemschutzgeräte und des gesamten Zubehör wie Masken und Überwachungseinrichtungen zählt zur Hauptaufgabe. Zu den stetigen Kontrollen der gesamten Ausrüstung gehört hier auch die gesamte Abwicklung mit der Atemschutzpflegestelle in Schwarzenfeld.
Bereich Ausbildung:
Zum Bereich der Ausbildung gehört die jährliche Unterweisung der Atemschutzgeräteträger. Zusätzlich werden die Gruppenführer der jeweiligen Gruppen bei der Abhaltung von Übungen auf Standortebene unterstützt. Das gleiche gilt für die Übungen in der Atemschutzübungsstrecke.
Bereich Personal:
Aufgrund der zusätzlichen Belastungen und Gefährdungen der Einsatzkräfte im Atemschutzeinsatz müssen die Einsatzkräfte körperlich fit sein und dürfen keine gesundheitlichen Einschränkungen haben. Die Überwachung und Dokumentation übernehmen hier die Atemschutzwarte. Hierzu überwachen sie die Einhaltung der regelmäßig wiederkehrenden Untersuchung bei einem zugelassen Arzt. Diese Untersuchung erfolgt in der Regel alle 3 Jahre. Als nicht einsatzfähig gelten auch Einsatzkräfte, die ihre jährlichen Pflichtübungen (Unterweisung, Standortübung und Übung in der Atemschutzstrecke) nicht erfüllt haben. Der Atemschutzwart überwacht dies, teilt dies den betroffenen Atemschutzgeräteträger mit und informiert den Kommandanten. Eine Einsatzkraft zählt erst wieder als einsatzfähig, wenn Sie die Pflichtübungen erfüllt hat. Dies entbindet die Einsatzkräfte jedoch nicht von ihrer Eigenverantwortung. Sie selbst sind dafür verantwortlich keinen Atemschutzeinsatz bei Erkrankung oder unmittelbar unter Alkoholeinfluss zu leisten. Das gleiche gilt auch, wenn ein Atemschutzgeräteträger aufgrund körperlicher Fitness sich nicht dazu in der Lage fühlt. Dies hat der einzelne dem Gruppenführer und dem Atemschutzwart mitzuteilen.